Kurz erklärt
Direktvermarktung bedeutet, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage den eingespeisten Strom über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkaufen lässt. Je nach Modell und geltenden Regeln kann zusätzlich eine Förderung nach dem EEG eine Rolle spielen. Für Anlagenbetreiber sind dabei unter anderem Vergütung, Vermarktungskosten und technische Voraussetzungen wichtig.
Bei der Direktvermarktung von Photovoltaik wird Strom, den eine Anlage nicht selbst verbraucht, über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkauft. Der Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung und Abrechnung; der Anlagenbetreiber erhält dafür eine vertraglich geregelte Vergütung. „Direkt“ bedeutet dabei nicht, dass der Solarstrom gezielt an einen bestimmten Haushalt geliefert wird.
Im EEG-geförderten Marktprämienmodell wird der Strom ebenfalls vermarktet. Je nach geltenden Förderregeln kann die Marktprämie die Erlöse aus dem Stromverkauf ergänzen. Das unterscheidet sich von der Einspeisevergütung, bei der für eingespeisten Strom ein gesetzlich festgelegter Vergütungssatz gilt. Welche Möglichkeit für eine Anlage infrage kommt, hängt unter anderem von den geltenden Regeln und den technischen Voraussetzungen ab.
Vereinfacht lässt sich der Erlös so darstellen: Erlös = Erlös aus dem Stromverkauf + gegebenenfalls Förderung − Vermarktungskosten. Hypothetisches Beispiel: Werden 1.000 kWh eingespeist, ergibt sich der Verkaufserlös aus diesen 1.000 kWh multipliziert mit dem jeweiligen Marktwert des Stroms. Davon können Kosten des Vermarkters abgehen; eine Förderung ist nicht automatisch in jedem Fall gleich hoch oder verfügbar. Vor einer Entscheidung sollten Betreiber deshalb Vertrag, Kosten, technische Anforderungen und mögliche Auswirkungen auf die bisherige Vergütung prüfen. Die aktuellen Regeln und Fördersätze sind maßgeblich; bei Unsicherheit kann eine fachkundige Beratung helfen.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 3. August 2026
- Fachliche Prüfung
- Redaktionell erstellt, fachliche Einzelprüfung ausstehend
- Quellenbasis
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze)
Mehr zu unseren redaktionellen Richtlinien, und den Quellen.