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Förderung, Steuern und Recht

Einspeisevergütung 2026/2027: Regeln und Sätze

Redaktion · 7 Minuten Lesezeit · Aktualisiert am 2. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Grundlagen: Was bedeutet Einspeisevergütung?
  3. Welche Sätze gelten ab August 2026?
  4. Degression und offene Regeln für 2027
  5. Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidung?
  6. Beispiele und Berechnungen
  7. Vorteile und Nachteile im Überblick
  8. Typische Fehler
  9. Das solltest du prüfen
  10. Passendes Tool
  11. Quellen und Stand
  12. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 werden bei bis zu 10 kWp für Teileinspeisung 7,70 ct/kWh und für Volleinspeisung 12,22 ct/kWh genannt. Die Werte beruhen auf Presseberichten; maßgeblich ist die offizielle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur. Die Vergütung sinkt regulär halbjährlich um 1 Prozent, während mögliche Änderungen für 2027 noch offen sind.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 werden bei Anlagen bis 10 kWp 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung genannt.
  • Die genannten Werte beruhen auf Presseberichten. Prüfe die offizielle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur, denn sie ist maßgeblich.
  • Die Vergütungssätze sinken nach der geltenden Degression halbjährlich um 1 Prozent. Für Inbetriebnahmen im Jahr 2027 sind wegen laufender Gesetzgebung noch keine belastbaren Sätze zu nennen.
  • Bei Teileinspeisung nutzt du einen Teil des Solarstroms selbst und speist den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung wird der erzeugte Strom vollständig ins Netz abgegeben.
  • Die höhere Vergütung für Volleinspeisung ist nicht automatisch wirtschaftlicher: Der Haushalt muss seinen Strombedarf weiterhin aus anderen Quellen decken.

Grundlagen: Was bedeutet Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist die Zahlung für Solarstrom, den eine PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeist. Sie wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben. Sie ist von der Strommenge abhängig, die tatsächlich eingespeist und nach den geltenden Regeln erfasst wird.

Bei einer Teileinspeisung verbrauchst du einen Teil des erzeugten Stroms im Haushalt. Nur der nicht selbst genutzte Überschuss geht ins Netz und wird vergütet. Bei Volleinspeisung wird der erzeugte Solarstrom vollständig eingespeist; der Haushalt bezieht seinen benötigten Strom weiterhin aus dem Netz.

Die Vergütung ist nicht dasselbe wie die Ersparnis durch selbst verbrauchten Solarstrom. Eigenverbrauch kann den Strombezug aus dem Netz verringern. Wie viel das wert ist, hängt unter anderem vom eigenen Strompreis und davon ab, wann im Haushalt Strom gebraucht wird.

Welche Sätze gelten ab August 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 werden folgende Vergütungssätze genannt:

Betriebsart Genannter Satz
Teileinspeisung 7,70 ct/kWh
Volleinspeisung 12,22 ct/kWh

Diese Angaben beruhen auf Presseberichten. Vor einer Entscheidung solltest du den für deine Anlage und den Inbetriebnahmezeitpunkt maßgeblichen Satz in der offiziellen Veröffentlichung der Bundesnetzagentur prüfen. Bei größeren Anlagen gelten für den Anlagenteil von 10 bis 40 kWp anteilig niedrigere Sätze. Eine pauschale Multiplikation des Satzes für bis zu 10 kWp mit der gesamten Anlagenleistung wäre daher nicht korrekt.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Ein früheres Angebot, eine Bestellung oder der Beginn der Montage allein bedeutet nicht, dass der dazu erwartete Satz gilt. Kläre mit dem zuständigen Fachbetrieb, wann die Anlage voraussichtlich in Betrieb genommen werden kann, und prüfe den dann maßgeblichen Satz. Planung, Anmeldung und Inbetriebnahme sind unterschiedliche Schritte.

Degression und offene Regeln für 2027

Die Einspeisevergütung sinkt regulär halbjährlich um 1 Prozent. Diese Degression wirkt sich auf Anlagen aus, die zu einem späteren maßgeblichen Inbetriebnahmezeitpunkt starten. Daraus lässt sich jedoch kein sicherer Satz für 2027 ableiten: Für dieses Jahr laufen gesetzliche Änderungen, deren Ergebnis offen ist.

Deshalb nennen wir für 2027 keine Vergütungszahlen. Verlasse dich bei einer Planung nicht auf eine Hochrechnung aus den 2026er Werten. Prüfe kurz vor der Inbetriebnahme die dann geltende Rechtslage und die offizielle Veröffentlichung. Auch ein heute genannter Satz kann sich durch eine Gesetzesänderung oder die reguläre Degression verändern.

Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidung?

Eigenverbrauch oder Volleinspeisung

Bei Teileinspeisung erhältst du für den Überschuss die dafür geltende Vergütung und kannst Solarstrom im Haushalt nutzen. Der wirtschaftliche Vorteil des Eigenverbrauchs hängt davon ab, welchen Strombezug du dadurch tatsächlich vermeidest. Ein hoher Eigenverbrauch ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer besseren Rendite: Investitionskosten, Verbrauchszeiten und Anlagenbetrieb spielen ebenfalls eine Rolle.

Bei Volleinspeisung gilt der höhere genannte Satz für jede eingespeiste Kilowattstunde, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dafür steht der Solarstrom nicht für den unmittelbaren Verbrauch im eigenen Haushalt zur Verfügung. Der benötigte Haushaltsstrom muss weiterhin bezogen werden. Vergleiche daher nicht nur die Vergütungssätze, sondern betrachte auch die vermiedenen Strombezugskosten und die jeweiligen Bedingungen.

Anlagengröße und Abrechnung

Bei einer Anlage oberhalb von 10 kWp kann die Vergütung aus unterschiedlichen anteiligen Sätzen bestehen. Lass dir erklären, wie Leistung und Einspeisemengen für deine konkrete Anlage eingeordnet und abgerechnet werden. Messkonzept, Zähler und Anmeldung müssen zur gewählten Betriebsart passen. Das gehört in die Planung mit dem Netzbetreiber und einem Elektrofachbetrieb.

Zeitpunkt und Datenstand

Die genannten Werte gelten für den angegebenen Inbetriebnahmezeitraum und sind keine zeitlose Zusage. Halte fest, auf welchen Datenstand sich ein Angebot oder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bezieht. Bei einer Verzögerung kann ein anderer Satz maßgeblich werden.

Beispiele und Berechnungen

Die folgende Rechnung ist eine hypothetische Modellrechnung. Sie zeigt nur die rechnerische Vergütung für eine eingespeiste Strommenge, nicht den Gesamtertrag einer PV-Anlage oder einen Vergleich der Wirtschaftlichkeit beider Betriebsarten.

Angenommen, eine Anlage speist 1.000 kWh ein:

  • Bei 7,70 ct/kWh ergibt das 1.000 × 7,70 ct = 7.700 ct, also 77 Euro.
  • Bei 12,22 ct/kWh ergibt das 1.000 × 12,22 ct = 12.220 ct, also 122,20 Euro.

Die Differenz beträgt in diesem Rechenbeispiel 45,20 Euro. Daraus folgt nicht, dass Volleinspeisung insgesamt besser ist. Bei Volleinspeisung wird der Haushalt nicht mit diesem Solarstrom versorgt und muss seinen Strombedarf weiterhin decken. Für einen fairen Vergleich gehören deshalb auch die Kosten des Strombezugs, der mögliche Eigenverbrauch und die Investitionskosten in die Rechnung.

Allgemein gilt: Vergütung in Euro = eingespeiste Kilowattstunden × Vergütung in ct/kWh ÷ 100. Für die Planung hilft ein Einspeisevergütungsrechner, wenn du den passenden Satz, die eingespeiste Strommenge und die Betriebsart korrekt einsetzt. Das Ergebnis bleibt eine Modellrechnung und ersetzt keine individuelle Anlagen- oder Wirtschaftlichkeitsplanung.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Betriebsart Möglicher Vorteil Zu beachten
Teileinspeisung Ein Teil des Solarstroms kann im Haushalt genutzt werden; der Überschuss wird vergütet. Die Vergütung gilt nur für eingespeisten Strom. Eigenverbrauch und Einspeisung müssen zur Planung passen.
Volleinspeisung Für Anlagen bis 10 kWp wird ab dem genannten Zeitraum ein höherer Satz ausgewiesen. Der Solarstrom wird vollständig eingespeist; der Haushalt bezieht seinen Verbrauchsstrom weiterhin. Voraussetzungen und Messung müssen geklärt sein.

Keine Betriebsart ist für alle Haushalte die bessere. Ein Haushalt mit gut passendem Tagesverbrauch kann andere Ergebnisse erzielen als ein Haushalt, dessen Strombedarf überwiegend zu Zeiten ohne Solarerzeugung anfällt. Auch eine möglichst hohe Autarkie ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer höheren Rendite.

Typische Fehler

  • Presseberichte als endgültige amtliche Bestätigung behandeln: Prüfe die offizielle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur.
  • Einen 2026er Satz auf eine Inbetriebnahme 2027 übertragen: Für 2027 sind Änderungen offen; nenne und verwende keine ungeprüfte Prognose als festen Wert.
  • Angebotsdatum mit Inbetriebnahme gleichsetzen: Für den maßgeblichen Satz kommt es auf den relevanten Inbetriebnahmezeitpunkt an.
  • Nur die höhere Vergütung betrachten: Bei Volleinspeisung fällt der direkte Verbrauch des Solarstroms im Haushalt weg.
  • Bei größeren Anlagen einen einheitlichen Satz annehmen: Ab 10 kWp gelten für größere Anlagenteile anteilig niedrigere Sätze.
  • Vergütung mit Gewinn verwechseln: Einnahmen aus der Einspeisung sagen allein nichts über Anschaffungskosten, Betrieb und Gesamtrendite aus.

Das solltest du prüfen

  • Welcher Inbetriebnahmezeitpunkt ist realistisch?
  • Welcher offizielle Vergütungssatz gilt dafür, und ist er bereits amtlich veröffentlicht?
  • Ist Teil- oder Volleinspeisung vorgesehen, und sind die jeweiligen Voraussetzungen geklärt?
  • Wie wird die Anlage bei einer Leistung über 10 kWp anteilig abgerechnet?
  • Sind Messkonzept, Zähler und Anmeldung mit den zuständigen Stellen abgestimmt?
  • Berücksichtigt die Wirtschaftlichkeitsrechnung Eigenverbrauch, eingespeiste Menge, Strombezug und Investitionskosten getrennt?
  • Sind Änderungen der Rechtslage für 2027 noch offen?

Passendes Tool

Der Rechner zur Einspeisevergütung kann die rechnerischen Einnahmen aus eingespeistem Strom für einen gewählten Satz und eine angenommene Strommenge darstellen. Prüfe, ob die verwendeten Werte zu Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagengröße und Betriebsart passen. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung.

Quellen und Stand

Die Sätze ab dem 1. August 2026 werden hier als Angaben aus Presseberichten wiedergegeben. Maßgeblich ist die offizielle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur. Die halbjährliche Degression und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind anhand der jeweils geltenden EEG-Regelungen zu prüfen. Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Finanz- oder Anlagenberatung.

Häufige Fragen

Welche Einspeisevergütung gilt ab dem 1. August 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp werden 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung genannt. Die Werte beruhen auf Presseberichten; maßgeblich ist die offizielle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2027?

Dazu nennen wir keine Zahl. Für 2027 sind gesetzliche Änderungen offen, und die reguläre Degression allein reicht nicht aus, um einen verlässlichen Satz festzulegen. Prüfe die amtlichen Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?

Bei Teileinspeisung nutzt du einen Teil des Solarstroms selbst und speist den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung wird der erzeugte Strom vollständig ins Netz abgegeben; der Haushalt bezieht seinen Strom weiterhin anderweitig.

Bekomme ich bei einer größeren Anlage für jede Kilowattstunde denselben Satz?

Nicht unbedingt. Für Anlagenteile über 10 kWp bis 40 kWp gelten anteilig niedrigere Sätze. Die Einordnung und Abrechnung solltest du für die konkrete Anlage prüfen lassen.

Ist Volleinspeisung wegen des höheren Satzes immer wirtschaftlicher?

Nein. Der höhere Satz ist nur ein Teil der Rechnung. Bei Volleinspeisung kann der Solarstrom nicht direkt im Haushalt genutzt werden, sodass weiterhin Strom bezogen werden muss. Vergleiche Einnahmen und vermiedene Bezugskosten gemeinsam.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
28. Mai 2026
Fachliche Prüfung
Redaktionell erstellt, fachliche Einzelprüfung ausstehend
Quellenbasis
  • Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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