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Glossar

Teileinspeisung und Volleinspeisung erklärt

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · Aktualisiert am 25. August 2026

Kurz erklärt

Bei Teileinspeisung verwendest du einen Teil deines Solarstroms selbst; nur der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist. Bei Volleinspeisung wird die gesamte erzeugte Strommenge eingespeist, während du deinen Haushaltsstrom aus dem Netz beziehst. Welche Variante passt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Solarstrom du selbst nutzen kannst und welche Vergütung gilt.

Teileinspeisung und Volleinspeisung bezeichnen zwei Betriebsarten einer Photovoltaikanlage. Bei der Teileinspeisung versorgt die Anlage zuerst den Haushalt. Strom, der gerade nicht selbst verbraucht wird, fließt ins öffentliche Netz. Beispiel: Erzeugt die Anlage in einem gedachten Zeitraum 1.000 kWh und nutzt der Haushalt davon 400 kWh direkt, werden die übrigen 600 kWh eingespeist. Das ist eine vereinfachte Beispielrechnung; der tatsächliche Ertrag und Verbrauch hängen von Anlage, Standort und Tageszeit ab.

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz abgegeben. Der Haushalt nutzt die Anlage also nicht zur direkten Versorgung und bezieht seinen Strom weiterhin aus dem Netz. Für die Einspeisung gelten je nach Betriebsart unterschiedliche Vergütungssätze. Bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 gelten für Anlagen bis 10 kWp laut veröffentlichten Angaben 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Maßgeblich ist die offizielle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur; für Inbetriebnahmen 2027 sind Änderungen offen.

Die höhere Vergütung bei Volleinspeisung bedeutet nicht automatisch, dass diese Variante wirtschaftlich besser ist: Der selbst genutzte Solarstrom kann den Bezug von Haushaltsstrom vermeiden. Bei beiden Varianten müssen Messung und Anlagenbetrieb zur gewählten Abrechnung passen. Planung, Anschluss und Prüfung gehören in die Hände eines Elektrofachbetriebs.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
21. Juli 2026
Fachliche Prüfung
Redaktionell erstellt, fachliche Einzelprüfung ausstehend
Quellenbasis
  • Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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