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Solar-Rechner

Einspeisevergütungsrechner

Vergütung nach Inbetriebnahme berechnen

Schätzung · ModellrechnungDatenstand Oktober 2026 · alle Annahmen einstellbar · Methodik

Eingaben

Deine Anlage

Für Anlagen über 40 kWp gelten andere Regeln (Direktvermarktung, Ausschreibung) – nicht Teil dieses Rechners.

Einspeiseart

Teil: du nutzt einen Teil selbst, den Rest speist du ein. Voll: Der gesamte Strom wird eingespeist.

Aus dem Solarertrag-Rechner oder dem Angebot.

Nur bei Teileinspeisung relevant. Den Wert liefert der Eigenverbrauchsrechner.

Ergebnis

Deine Einspeisevergütung

Datenstand Oktober 2026. Sätze nach Presseberichten und DGS-Arbeitshilfe; maßgeblich ist die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur. Für Inbetriebnahmen ab 2027 laufen gesetzliche Änderungen; es werden keine Sätze für 2027 angenommen.
Vergütungssatz–
Vergütung pro Jahr–
Über 20 Jahre–Satz bleibt 20 Jahre fest
Eingespeist–
Wert je kWh–Einspeisen vs. Selbstnutzen
Gesamterlös–

Bei Anlagen über 10 kWp wird die Vergütung anteilig nach Leistungsstufen berechnet (bis 10 kWp, 10 bis 40 kWp).

Nächster Schritt: Was bedeutet das für die Gesamtwirtschaftlichkeit?

Wirtschaftlichkeit berechnen

Die Sätze sinken halbjährlich um 1 % (Degression). Für Inbetriebnahmen ab 2027 laufen gesetzliche Änderungen; es werden keine Sätze angenommen. Keine Steuerberatung: Die Vergütung kann steuerlich relevant sein.

So wird gerechnet

Berechnet aus Anlagengröße, Einspeiseart und Strommenge die jährliche Einspeisevergütung – mit Datenstand und Hinweis auf offene Änderungen.

  • Drei Ebenen: Das Ergebnis ist eine Schätzung aus allgemeinen Daten und typischen Annahmen. Mit deinen Eingaben wird daraus eine individuelle Modellrechnung. Eine fachliche Planung braucht die Prüfung der baulichen und technischen Gegebenheiten.
  • Offene Annahmen: Anlagengröße, Einspeiseart, Inbetriebnahme und eingespeiste Strommenge stellst du selbst ein. Die Vergütungssätze stehen mit Datenstand zentral in unserer Methodik; Strompreis und Anlagenkosten sind hier nicht Teil der Rechnung.
  • Datenschutz: Die Berechnung läuft in deinem Browser. Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen. Ausgewertet werden nur anonyme Ereignisse wie „gestartet“ oder „berechnet“.

Grenzen der Aussagekraft

Datenstand beachten: Sätze ändern sich halbjährlich, Gesetzgebung für 2027 offen. Verbindliche Aussagen zu Statik, Netzanschluss, Verschattung, Elektroinstallation und Förderung trifft ein Fachbetrieb, nicht ein Rechner.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Welche Sätze gelten aktuell?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (Stand Oktober 2026, nach Presseberichten; maßgeblich ist die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur). Für größere Anlagen gelten anteilig niedrigere Sätze.

Was gilt für 2027?

Für Inbetriebnahmen ab 2027 laufen gesetzliche Änderungen. Der Rechner nimmt dafür bewusst keine Sätze an.

Wie lange wird die Vergütung gezahlt?

Die Vergütung ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben, danach gelten andere Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?

Bei Teileinspeisung nutzt du einen Teil des Stroms selbst und speist den Rest ein. Bei Volleinspeisung wird der gesamte Strom eingespeist und höher vergütet, dafür entfällt der Eigenverbrauch.

Suche

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