Kurz erklärt
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich geregelte Vergütung für Solarstrom, den eine Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeist. Sie wird pro eingespeister Kilowattstunde berechnet; selbst verbrauchter Solarstrom wird nicht vergütet. Die Höhe hängt unter anderem vom Inbetriebnahmezeitpunkt und davon ab, ob du einen Teil oder den gesamten Strom einspeist.
Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung für Strom aus einer Photovoltaikanlage, der ins öffentliche Stromnetz fließt. Sie wird für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) nach einem festgelegten Vergütungssatz berechnet. Solarstrom, den du direkt im Haushalt nutzt oder in einem Speicher zwischenspeicherst, zählt nicht als eingespeister Strom.
Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Einspeiseart. Bei Teileinspeisung nutzt du einen Teil des Solarstroms selbst und speist den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung wird der erzeugte Strom ins Netz abgegeben. Für Anlagen bis 10 kWp, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, werden laut Presseberichten 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung genannt. Maßgeblich ist die offizielle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur. Für größere Anlagen gelten anteilig niedrigere Sätze. Die Sätze sinken halbjährlich um 1 Prozent; Änderungen für Inbetriebnahmen im Jahr 2027 sind offen.
Die Vergütung lässt sich grundsätzlich so berechnen: eingespeiste Strommenge in kWh × Vergütungssatz pro kWh. Die Einspeisevergütung ist damit ein möglicher Erlös, aber nicht gleichbedeutend mit der gesamten Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Dafür zählen auch Anschaffungskosten, Eigenverbrauch und laufende Kosten. Details zu deiner Anlage und ihrem Netzanschluss solltest du mit den zuständigen Stellen beziehungsweise einem Elektrofachbetrieb klären.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 4. August 2026
- Fachliche Prüfung
- Redaktionell erstellt, fachliche Einzelprüfung ausstehend
- Quellenbasis
- Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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